85.000 Wahlberechtigte am Sonntag zur Stimmabgabe aufgerufen
Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 im Landkreis Elbe-Elster
Im Landkreis Elbe-Elster sind am 9. Juni rund 85.000 Wahlberechtigte, darunter etwa 2.500 Menschen, die nach Vollendung des 16. Lebensjahres das erste Mal wahlberechtigt sind, aufgerufen, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr ihre Stimmen im Wahllokal abzugeben. „Jeder Wahlberechtigte müsste mittels Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt bekommen haben, dass er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und in welchem Wahlraum er am Wahltag wählen gehen kann“, sagte Kreiswahlleiter Dirk Gebhard. Insgesamt werden so in Elbe-Elster am Sonntag 208 Wahllokale geöffnet haben. Die Wahlberechtigten sollten dort ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen sowie Personalausweis oder Reisepass bereithalten.
Insgesamt werden in den Wahllokalen und den beim Landkreis gebildeten Briefwahlvorständen für die Kreistags- und die Europawahl am Wahltag fast 1.900 ehrenamtliche Wahlhelfer tätig sein.
Neben den Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Kreistag und zu den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen sind in den amtsangehörigen Gemeinden sowie in den vier Städten der Verbandsgemeinde Liebenwerda die ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen. Daneben werden in Ortsteilen auch die Ortsbeiräte oder Ortsvorsteher gewählt. In der Verbandsgemeinde Liebenwerda wird erstmals die Verbandsgemeindevertretung direkt gewählt.
„Die Wähler haben für die Europawahl eine Stimme, mit welcher sie sich für einen der insgesamt 34 in Brandenburg zugelassenen Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen entscheiden können. Bei den Kreistags-, Stadt- und Gemeindevertreterwahlen sowie der Wahl der Verbandsgemeindevertretung und auch den Ortsbeiratswahlen hat jeder Wähler jeweils drei Stimmen. Die Wählenden können diese Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (Panaschieren) oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen (Kumulieren)“, weist der Kreiswahlleiter auf die Besonderheiten bei den einzelnen Wahlen hin.
Ihr Wahlrecht können die Wahlberechtigten auch durch Teilnahme an der Briefwahl ausüben. Wer am Wahlsonntag, dem 9. Juni 2024, verhindert ist, kann seine Stimmen bereits vorher abgeben.
Die Briefwahlunterlagen können am einfachsten unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. Dort ist ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines aufgedruckt. Aber auch die Nutzung von E-Mail oder das Ausfüllen eines Online-Formulars ist bei der Antragstellung möglich. Nur die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Zur Bearbeitung des Antrages ist es wichtig, dass der Wahlberechtigte vollständige Angaben zu seinem Familiennamen, Vornamen, zur Wohnanschrift und zum Geburtsdatum macht. Wer seinen Antrag persönlich bei der Gemeinde stellt, kann in der Regel gleich vor Ort abstimmen.
Spätester Termin zur Antragstellung ist Freitag, der 7. Juni, 18.00 Uhr. In Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Briefwähler sollten den Wahlbrief rechtzeitig zur Post geben oder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben. Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18.00 Uhr eingegangen sind.
Die Wahlergebnisse für die Wahl des Kreistages und des Europaparlaments können am Wahltag im Internet über die Homepage des Landkreises (www.lkee.de) abgerufen werden. Die Ergebnisse der Gemeindewahlen werden von den Städten, Gemeinden und Ämtern sowie der Verbandsgemeinde selbst veröffentlicht.
Nach Angaben von Kreiswahlleiter Dirk Gebhard wird der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 14. Juni 2024, um 10.00 Uhr, im Raum 137 der Kreisverwaltung zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Europa- und Kreistagswahl zusammentreten.
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